TL;DR
- Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) gilt seit dem 28. Juni 2025 und verpflichtet viele B2C-Anbieter (u. a. Online-Shops, Buchungs- und Banking-Angebote) zu barrierefreien Websites und Apps.
- Technischer Maßstab: die Norm EN 301 549, die auf WCAG 2.1 Stufe AA verweist. WCAG 2.2 ist empfehlenswert, Stand jetzt aber nicht zwingend.
- Ausnahme: Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte und höchstens 2 Mio. € Jahresumsatz) sind bei Dienstleistungen ausgenommen – bei Produkten aber nicht.
- Dieser Leitfaden zeigt in klaren Schritten, was du brauchst und wie du vorgehst.
- Wichtig: keine Rechtsberatung. Bei Betroffenheit und Umsetzung im Zweifel juristisch und mit Accessibility-Fachleuten prüfen.
Seit dem 28. Juni 2025 ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft – die deutsche Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act). Für viele Website-Betreiber ist das keine Kür mehr, sondern Pflicht, und die Durchsetzung zieht 2026 an. Dieser Leitfaden beantwortet die zwei praktischen Kernfragen: Betrifft es mich – und was brauche ich, um konform zu sein?
Wichtig vorweg: Das ist eine praktische Orientierung, keine Rechtsberatung. Ob und wie das BFSG für dich gilt, hängt vom Einzelfall ab und gehört im Zweifel juristisch geprüft. Und Barrierefreiheit ist ohnehin mehr als Pflichterfüllung – sie verbessert Usability, Reichweite und oft auch SEO.
Schritt 1: Klären, ob du betroffen bist
Zuerst die Betroffenheitsfrage. Das BFSG zielt vor allem auf Angebote, über die Dienstleistungen an Verbraucher:innen erbracht werden – klassische Beispiele sind Online-Shops, Buchungstools, Online-Banking und ähnliche B2C-Dienste. Reine B2B-Angebote oder rein informative Firmenseiten ohne Verkaufs-/Dienstleistungsfunktion sind tendenziell weniger im Fokus, aber die Abgrenzung ist im Detail knifflig.
Die wichtigste Ausnahme: Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz sind bei Dienstleistungen ausgenommen. Achtung, Falle: Für Produkte im Sinne des BFSG greift diese Ausnahme nicht. Verlass dich also nicht pauschal auf „wir sind klein" – prüfe die konkrete Konstellation, im Zweifel mit rechtlicher Beratung.
Schritt 2: Den richtigen Standard kennen
Der technische Maßstab ist die harmonisierte europäische Norm EN 301 549. Für Web-Inhalte verweist sie auf die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) in Stufe A und AA – aktuell in der Version 2.1. Die neuere WCAG 2.2 (mit einigen zusätzlichen Kriterien) ist empfehlenswert und zukunftssicher, Stand jetzt aber nicht zwingend vorgeschrieben.
Praktisch heißt das: WCAG 2.1 AA ist die Messlatte, an der deine Website geprüft wird. Wer gleich auf 2.2 zielt, ist auf der sicheren Seite, wenn der Verweis später aktualisiert wird. Diese Kriterien sind konkret und testbar – kein vages „möglichst zugänglich", sondern eine prüfbare Liste.
Schritt 3: Den Ist-Zustand prüfen
Bevor du optimierst, brauchst du eine Bestandsaufnahme. Kombiniere zwei Wege: automatisierte Tests und manuelle Prüfung. Automatisierte Accessibility-Checker (es gibt mehrere kostenlose und kommerzielle) finden schnell einen Teil der Probleme – aber längst nicht alle. Studien und Praxis zeigen: Ein erheblicher Teil der WCAG-Kriterien lässt sich nur manuell prüfen.
Deshalb ergänze die Tools um manuelle Checks: Kommst du mit der Tastatur allein durch die Seite (Tab-Reihenfolge, sichtbarer Fokus)? Funktioniert ein Screenreader? Stimmen die Kontraste? Sind Formulare verständlich beschriftet? Diese Kombination gibt dir eine realistische Mängelliste als Ausgangspunkt.
Schritt 4: Die häufigsten Baustellen angehen
Erfahrungsgemäß liegen die meisten Probleme in wenigen Bereichen. Diese solltest du zuerst angehen:
| Baustelle | Was zu tun ist |
|---|---|
| Textalternativen | Aussagekräftige Alt-Texte für Bilder, sinnvolle Beschriftung |
| Tastaturbedienung | Alles ohne Maus erreichbar, sichtbarer Fokus, logische Reihenfolge |
| Kontraste | Ausreichender Farbkontrast von Text und Bedienelementen |
| Formulare | Klare Labels, verständliche Fehlermeldungen, Zuordnung |
| Struktur | Korrekte Überschriften-Hierarchie, semantisches HTML, Landmarks |
| Multimedia | Untertitel/Transkripte für Video und Audio |
Der gute Nebeneffekt: Sauberes, semantisches HTML und klare Struktur helfen nicht nur der Barrierefreiheit, sondern auch Suchmaschinen und KI-Systemen, deine Inhalte zu verstehen – Barrierefreiheit und gute technische Basis gehen Hand in Hand.
Schritt 5: Die Erklärung zur Barrierefreiheit bereitstellen
Zum BFSG gehört mehr als die Technik: In der Regel brauchst du eine Erklärung zur Barrierefreiheit auf der Website. Darin legst du dar, inwieweit dein Angebot barrierefrei ist, wo es noch Einschränkungen gibt und wie Nutzer:innen Barrieren melden oder Kontakt aufnehmen können (Feedback-Mechanismus).
Das klingt bürokratisch, ist aber wichtig: Es zeigt, dass du dich mit dem Thema befasst, und gibt Betroffenen einen klaren Weg, Probleme zu melden. Wie diese Erklärung genau auszusehen hat, gehört zu den Punkten, die du rechtlich absichern solltest.
Schritt 6: Dranbleiben und dokumentieren
Barrierefreiheit ist kein einmaliges Projekt. Jede neue Seite, jedes neue Feature und jeder neue Inhalt kann neue Barrieren einführen. Verankere das Thema deshalb im Prozess: Accessibility als festen Prüfpunkt bei neuen Inhalten und Relaunches, Verantwortlichkeiten klären, Schulung fürs Redaktionsteam (z. B. für gute Alt-Texte).
Dokumentiere außerdem, was du geprüft und umgesetzt hast. Das hilft intern bei der Kontinuität und ist im Zweifel auch ein Beleg, dass du deiner Pflicht nachkommst. Kontinuität schlägt die einmalige Hauruck-Aktion vor einem Stichtag.
Checkliste
- [ ] Betroffenheit geklärt (B2C-Dienst/Produkt? Kleinstunternehmen-Ausnahme?)
- [ ] Standard festgelegt (WCAG 2.1 AA, ggf. 2.2)
- [ ] Ist-Zustand geprüft (Tools + manuell/Screenreader/Tastatur)
- [ ] Kernbaustellen behoben (Alt-Texte, Tastatur, Kontraste, Formulare, Struktur, Multimedia)
- [ ] Erklärung zur Barrierefreiheit + Feedback-Mechanismus bereitgestellt
- [ ] Accessibility im laufenden Prozess verankert und dokumentiert
Häufige Fehler – und wie du sie vermeidest
| Fehler | Folge | Besser |
|---|---|---|
| „Wir sind klein, uns betrifft es nicht" | Fehleinschätzung, Risiko | Ausnahme konkret prüfen (Produkt vs. Dienst) |
| Nur automatisiert getestet | viele Barrieren übersehen | Tools + manuelle Prüfung |
| Overlay-Tool als Alleslösung | oft unzureichend, teils kritisiert | echte Umsetzung im Code |
| Einmalig vor Stichtag umgesetzt | verfällt mit neuen Inhalten | im Prozess verankern |
| Erklärung/Feedback fehlt | Pflichtbestandteil verpasst | Erklärung bereitstellen |
Realistische Erwartung
Ehrlich: Vollständige, dauerhafte WCAG-AA-Konformität ist Arbeit, besonders bei großen, gewachsenen Websites – und sie ist nie „fertig", weil neue Inhalte dazukommen. Erwarte kein Ein-Klick-Ergebnis; sei besonders skeptisch bei „Accessibility-Overlays", die per Skript alles lösen versprechen – Fachleute und Betroffenenverbände sehen die oft kritisch.
Realistisch ist ein priorisiertes Vorgehen: erst die gravierenden Barrieren beheben, die echte Nutzer:innen wirklich aussperren, dann kontinuierlich nachbessern. Das reduziert Risiko und verbessert die Nutzung für alle – auch für die wachsende Zahl älterer Nutzer:innen und für Situationen wie helle Sonne oder laute Umgebung, in denen jede:r von Zugänglichkeit profitiert.
Fazit
Beim BFSG sind zwei Fragen entscheidend: Betrifft es mich, und was brauche ich? Kläre die Betroffenheit (B2C-Dienst/Produkt, Kleinstunternehmen-Ausnahme), nimm WCAG 2.1 AA als Maßstab, prüfe den Ist-Zustand mit Tools und manuell, behebe die Kernbaustellen, stelle die Erklärung zur Barrierefreiheit bereit und verankere das Thema im Prozess. Weil das rechtlich heikel ist, gilt: im Zweifel juristisch und mit Accessibility-Fachleuten absichern. Der Aufwand zahlt sich doppelt aus – Compliance und bessere Usability für alle.
Häufig gestellte Fragen
Das BFSG gilt seit dem 28. Juni 2025. Betroffen sind vor allem Angebote, über die Dienstleistungen an Verbraucher:innen erbracht werden – etwa Online-Shops, Buchungstools oder Online-Banking. Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte und höchstens 2 Mio. € Umsatz) sind bei Dienstleistungen ausgenommen, bei Produkten aber nicht. Die genaue Betroffenheit gehört im Zweifel rechtlich geprüft.
Maßgeblich ist die europäische Norm EN 301 549, die für Web-Inhalte auf die WCAG in Stufe A und AA verweist – aktuell Version 2.1. Die neuere WCAG 2.2 ist empfehlenswert und zukunftssicher, aber Stand jetzt nicht zwingend. Praktisch ist WCAG 2.1 AA die Messlatte; wer gleich 2.2 anstrebt, ist auf der sicheren Seite.
Nein. Automatisierte Tools finden schnell einen Teil der Probleme, aber ein erheblicher Anteil der WCAG-Kriterien lässt sich nur manuell prüfen – etwa Tastaturbedienung, sinnvolle Alt-Texte oder Screenreader-Verständlichkeit. Kombiniere deshalb automatisierte Checks mit manueller Prüfung. Sei besonders skeptisch bei Overlay-Tools, die per Skript alles lösen versprechen.
Ein in der Regel erforderlicher Bestandteil: eine Erklärung auf der Website, die darlegt, inwieweit dein Angebot barrierefrei ist, wo es noch Einschränkungen gibt und wie Nutzer:innen Barrieren melden oder Kontakt aufnehmen können. Wie sie genau auszusehen hat, gehört zu den Punkten, die du rechtlich absichern solltest.
Indirekt ja. Vieles, was Barrierefreiheit ausmacht – semantisches HTML, klare Überschriften-Struktur, aussagekräftige Textalternativen, gute Bedienbarkeit – hilft auch Suchmaschinen und KI-Systemen, Inhalte zu verstehen, und verbessert die Usability für alle. Barrierefreiheit ist damit nicht nur Pflichterfüllung, sondern zahlt auf Qualität, Reichweite und Nutzerfreundlichkeit ein.
Quellen
- Bundesfachstelle Barrierefreiheit: Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)
- Bund (Dienstekonsolidierung): Barrierefreiheitsstärkungsgesetz
- Aktion Mensch: Barrierefreie Website: gesetzliche Pflichten
Hinweis: Dieser Beitrag ist eine praktische Orientierung und keine Rechtsberatung. Betroffenheit, Umfang der Pflichten und die Erklärung zur Barrierefreiheit im Einzelfall juristisch und mit Accessibility-Fachleuten prüfen.